Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei Übungsleiter-Tätigkeiten

Steuerbefreiung Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu einer Höhe von 2.400 € im Jahr steuerfrei. Zu den begünstigten Tätigkeiten zählen z.B.: Jugend- und Sportbereich gemeinnütziger Vereine Jugendleiter Ferienbetreuer Schulwegbegleiter Berücksichtigung von Aufwendungen Entstehen dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer begünstigen Tätigkeit Ausgaben, so kann er…

WeiterlesenSteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei Übungsleiter-Tätigkeiten