Unternehmensberatung
Neben der steuerlichen Beratung stellt die Unternehmensberatung einen weiteren Eckpfeiler unserer Tätigkeit als Brenner & Brandstetter Steuerberatungsgesellschaft dar. Jahrelange Erfahrungen in verschiedensten Bereichen und Branchen ermöglichen uns ein Spektrum übergreifenden Blick. Neben den Kernpunkten dieser Tätigkeit möchten wir als Ihr Steuerlicher Berater vor allem eine Tatsache hervorheben. Wir sehen uns als Begleiter oder Berater – und nicht als Damoklesschwert. Beratung muss immer konstruktiv, objektive, professionell jedoch niemals unpersönliche sein. Jahrelange Mandantenbeziehungen sind die Basis für Vertrauen – woraus sich wiederrum eine partnerschaftliche Zusammenarbeit entwickelt!
Dies ist für uns ein unabdingbarer Leitgedanke – Gemeinsam die Zukunft gestalten!
Quicklinks:
Unsere aussagekräftigen Auswertungen aus Buchhaltung und Jahresabschluss liefern die Grundlage für weitergehende Analysen und Berechnungen nach Ihren Bedürfnissen. Wir geben Ihnen die Informationen an die Hand, die Sie brauchen, um als Unternehmer die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Unsere Angebote orientieren sich an Ihrem individuellen Bedarf. Bei Erfordernis und nach Absprache ziehen wir weitere Experten hinzu (Notar, Anwälte, Banken etc).
Fakt ist, niemand wird Ihr Unternehmen und Ihr Geschäft so gut verstehen und kennen wie Sie selbst. Sie können die Risiken wie auch die Chancen am besten einschätzen – wir können Sie dabei mit einem neutralen und übergreifenden Blick und einer weiteren Meinung unterstützen und Ihnen so neue Anreize wie auch Ideen geben.
Die Unternehmensberatung als solches (oder modern ausgedrückt „Consulting“) hat unterschiedlichste Facetten. Zusammengefasst lässt sich diese aus unserer Sicht als objektive Wegbegleitung in Sachen Planung und Unternehmensführung bezeichnen.
Nicht umsonst gibt es die unterschiedlichsten Unternehmensformen. Sei es aus Gründen der Haftungsbeschränkung, aus steuerlichen Überlegungen oder aufgrund von firmeninternen Umstrukturierungen bzw. privaten Gründen; eine Umfirmierung muss nicht, kann aber durchaus als Sinnvoll erachtet werden. Da dies kein täglicher Vorgang ist und darüber hinaus abgewogen und geplant werden muss, stehen wir als Brenner & Brandstetter von Anfang an beratend zur Seite. Hervorgehoben werden muss auch hier, nicht jede Veränderung ist immer sinnvoll – Stillstand kann sich aber negativ auswirken. Aus diesem Grund analysieren wir zusammen mit Ihnen die Ist-Situation und geben unverbindliche Empfehlungen.
Profitieren Sie dabei von unseren reichhaltigen Erfahrungen in den Bereichen der Bilanzierung und Umwandlung von Kapitalgeschäften bis hin zur Einbringung von Einzelunternehmen wie auch Verschmelzung von Firmen und/oder Firmenanteilen.
- Analyse der Gesellschafterstrukturen
- Überprüfung der Steuerrechtlichen Situation
- Möglichkeiten und Risiken einer Umwandlung
- Erstellung bzw. Ausarbeitung eines Ablauf- und Zeitplans
- Involvierung von Behörden
- Erarbeitung von Vertragsdokumenten
- Begleitung des Vorgangs bis zum Abschluss
- Erstellung eines Abschlussberichtes mit Empfehlungen für die Zukunft
- Beschreibung Ihrer Tätigkeit
- Informationen zu den beteiligten Personen
- Investitionsplanung
- Rentabilitätsplanung
- Liquiditätsplanung
Ebenso wir zukünftiges Geschäftsmodell einzigartig sein wird, sollte auch Ihr Planung daraus ausgerichtet sein. Eine 0815-Vorlage kann und sollte es nicht geben. Eben dabei unterstützen wir Sie, langjährige Erfahrungen haben uns gezeigt welche Konzepte erfolgsversprechend sind, wo eventuell Risiken liegen können und auf was etwaige Finanzierungspartner achten werden.
Letztlich wird Ihnen langfristig eine Unternehmung nur Spaß machen, wenn diese auch erfolgreich ist. Den Start hierfür können sie mit einer fundierten Planung setzen.
Die Idee muss von Ihnen kommen, wir kümmern uns um die Zahlen und Fakten und vergessen Ihre Vision nicht!
- Kurzfristige (< 3 Jahre) – betriebliche Prozesse werden analysiert, operative Maßnahmen abgeleitet und in laufende Prozesse integriert
- Mittelfristig (3 – 5 Jahre) – Langfristige Ziele werden definiert und taktische Maßnahmen für die Umsetzung vorbereitet
- Langfristig (5 – 10 Jahre) Leitlinien und Visionen können mit einfließen und geben eine strategische Ausrichtung des Unternehmens vor.
Nur die wenigsten Unternehmen kommen ohne Investitionen zurecht. Sei es die Anschaffung von Maschinen, die Schulung von Mitarbeitern oder die Erschließung von neuen Standorten – Investition sollte sich auszahlen.
Um das zu gewährleisten ist eine fundierte und nachhaltige Planung notwendig. Diese orientiert sich an dem Dienstleistungs- oder Produktsortiment Ihres Unternehmens und steht in Zusammenhang mit der Absatz-, Finanz- und Produktionsplanung. Grundlegen soll ermittelt werden ob und wie eine Investition sich zukünftig auszahlen wird.
- Gewinnvergleichsmethode (Vergleich der Gewinne)
- Kostenvergleichsmethode (Vergleich der Kosten)
- Rentabilitätsrechnung (Errechnung der jährlichen Rentabilität)
- Berechnung der Amortisationsdauer
Neben der einfachen Erstellung haben gerade Investitionen auch immer Auswirkungen auf Ihre Steuerliche Situation und sollten dementsprechend geplant werden.
Anhand unserer EDV Systeme können wir, zusammen mit Ihnen verschiedenste Möglichkeiten der Investitionsplanung durchkalkulieren und Ihnen Indikatoren liefern.
Unternehmensnachfolge
Egal ob Sie ein Unternehmen aus familiären Hintergründen übernehmen oder aber in ein bestehendes Unternehmen investieren. Eine Nachfolge gehört sicherlich zu den herausragenden Anforderungen im Berufsleben. Nicht nur, dass unterschiedliche Beweggründe oder Traditionen auf neues Stoßen, auch gibt es eine Vielzahl von steuerrechtlichen Hintergründen denen Beachtung geschenkt werden sollte.
Im Optimalfall bietet sich eine langjährige Übernahme an, in der sowohl die bisherige wie auch die neue Geschäftsleitung sich mit der Situation auseinandersetzten können – dies beinhaltet sowohl den Knowhow-Transfer wie auch die Übernahme von Aufgabengebieten.
- Beratung vor der Übernahme
- Ausarbeitung von Verträgen (Kauf-, Pacht-, Erb-, Schenkungsvertrag)
- Gesetzliche Verpflichtungen
- Ermittlung von Unternehmenswerten
- Finanzierung
- Planung der Übergabe
- Unternehmensnachfolge planen
- Wer kommt als Unternehmensnachfolger in Frage (Investoren, Familie etc.)
- Gibt es Unternehmen die für eine Nachfolge in Frage kommen
- Unternehmenskonzepte erstellen
- Kaufpreis Höhe / Finanzen
- Wie werden Unternehmen realistisch bewertet / Unternehmensbewertung
- Risiken / Versteckte Kosten
- Finanzielle Lage des potentiellen Käufers
- Alternativen aufzeigen
Notfallakte
Niemand will gerne darüber nachdenken, doch sollte jeder verantwortungsvolle Unternehmer aber auch jede Privatperson für den Fall der Fälle vorsorgen und seine Familie wie auch / oder sein Unternehmen für den Fall seines Ablebens vorbereiten. In rechtlicher Hinsicht hat sich hierfür die „Notfallakte“ etabliert.
Ein Testamten kann der erste Schritt sein und der Nachlass wird somit in die richtigen Hände übergeben. Allerdings ist das gerade bei Unternehmen oftmals nicht ausreichend. Wer hat Kontenvollmachten, wer ist Weißungsbefugt, welche unternehmerischen Entscheidungen sollen in welche Hände übergeben werden. Dies sind nur wenige der oftmals unklaren Fragestellungen die sich ergeben können. Solche und viele mehr lassen sich in einer Notfallakte klar definieren und gewährleisten so die finanzielle Sicherheit der Familie wie auch den Fortbestand des eigenen Unternehmens.
Neben dem Unternehmen muss natürlich auch der Private Bereich beachtete werden. Inhalt und Umfang der Dokumentation können individuell geregelt werden uns sind in keinem Fall abschließend. Jegliche Veränderungen, sowohl im privaten wie auch unternehmerischen Umfeld können und sollten zu entsprechenden Aktualisierungen der Notfallakte führen – genauso wie in einem Testament.
Die Notfallakte für Unternehmer sollte die folgenden Unterlagen umfassen:
- Gesellschaftsverträge
- Handelsregisterauszüge
- Geschäftsführungsordnungen
- Vollmachten und Zugangsberechtigungen
- Berater und sonstige Vertraute (Namen, Anschriften, Telefonnummern)
- Beiratsmitglieder (Namen, Anschriften, Telefonnummern)
- Bankverbindungen
- Stille Gesellschafter und etwaige Darlehensgeber (Namen, Anschriften, Telefon Nr.)
- Versicherungsverträge
- Mietverträge
- Leasingverträge
- Grundstücksliste
- Jahresabschlüsse
Die Notfallakte für Privatpersonen sollte die folgenden Unterlagen umfassen:
- Liste „Erste Maßnahmen nach dem Todesfall”. Schriftliche wer über was informiert werden soll.
- Testament und/oder Erbvertrag
- Bankverbindungen
- Versicherungsansprüche
- Liste der regelmäßigen Einkünfte/Ausgaben
- Vermögensverzeichnis
- Vertrauenspersonen/Testamentsvollstrecker
- Mitgliedschaften
- Patientenverfügung
- Sonstige Verpflichtungen
Verkauf oder Kauf von Unternehmen stellen hohe Anforderungen an das Gesellschaftsrecht wie auch die Vorarbeit und die langfristige Weiterführung. Ziel sollte immer sein eine WinWin Situation zu schaffen welche sowohl dem Käufer wie auch dem Verkäufer entgegenkommt. Zu unterscheiden ist hierbei deutlich die Unternehmensübernahme die oftmals nicht im Gegenseitigen Einvernehmen stattfindet.
In jedem Fall stellt der Unternehmenskauf eine risikoreiche Investition dar und sollte von allen beteiligten mit Hinblick auf Kaufpreis, Vertragsgestaltung und Weiterführung bzw. Wertschöpfung genauestens betrachtet werden. Große Unternehmensübernahmen werden fast täglich in der Presse publiziert – kleine Unternehmenskäufe werden dabei weniger Beachtung geschenkt, obwohl diese deutlich häufiger stattfinden und sowohl für den Fortbestand des Mittelstands wie auch die betroffenen Mitarbeiter von enormer Wichtigkeit sind.
Unternehmen bestehen aus juristischer Sicht aus materiellen und immateriellen Werten. Nicht zu vernachlässigen sind dabei die „Soft Skills“ wie Unternehmergeist, Unternehmenskult, KnowHow und nicht zuletzt die Mitarbeiter.