Steuerberatung
Als Brenner & Brandstetter Steuerberatungsgesellschaft liegt unser Augenmerk natürlich auf der steuerlichen Beratungstätigkeit. Dies darf aber immer nur als ein Teilbereich angesehen werden – und kann nur als Teilbereich erfolgreich sein.
In unserer über 45jährigen Geschichte hat sich die Steuerberatung deutlich weiterentwickelt und auf viele Teilbereiche des privaten- und wirtschaftlichen Lebens ausgedehnt. Unsere Tätigkeit geht somit weit über das Berechnen von Steuern hinaus.
Nichts desto trotz ist die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten ein wichtiger Eckpfeiler sowohl unserer Tätigkeit wie auch der Ansprüche unserer Mandanten.
Die Tätigkeit als Steuerberater verstehen wir als Bindeglied zwischen Ihnen, den Finanzbehörden sowie allen mit Ihren privaten und/oder unternehmerischen Tätigkeiten verbunden Bereichen. Wir beraten und betreuen Unternehmer und Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen. Ob Handwerker oder Dienstleister, ob Kleinunternehmer oder mittelständische GmbH – wir sind auf Ihre Bedürfnisse eingerichtet.
Quicklinks:
- Erfüllung der steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben unter optimaler Ausnutzung bilanzrechtlicher Gestaltungsspielräume
- Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Rechtsform und Unternehmensstrukturen
- Professioneller, aussagekräftiger Jahresabschluss zur Vorlage bei Dritten (z.B. Banken)
- Überprüfung der Steuerbescheide auf formelle und inhaltliche Korrektheit und bei Bedarf Führung von Rechtsmitteln (Einspruch, Klage)
- Steuerplanung, z.B. hinsichtlich der Nutzung von Verlustvorträgen
- Professionelle Begleitung bei Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren
- Unternehmensumstrukturierungen
- Käufe oder Verkäufe von Unternehmen oder Immobilien
- Zuordnungsentscheidungen bezüglich Privatvermögen und Betriebsvermögen
- Nachfolgeregelungen (Erbschaften)
- Und viele weitere
- Einkommenssteuer
- Gewerbeertragssteuer
- Körperschaftssteuer
- Erbschaft- und Schenkungsssteuer
- Umsatzsteuer
Um steuerlichen Belastungen für Sie als Unternehmer oder auch als Privatperson zu gestalten, gibt es durch den Gesetzgeber unterschiedlichste Möglichkeiten. Im ersten Schritt analysieren wir den voraussichtlichen Steueraufwand. Hieraus können wiederrum Strategien (Steuerstrategien) entwickelt und hier wirtschaftliches Handeln darauf abgestimmt werden.
In erster Linie umfassen derartige Strategien Planungen für Investitionen, Rückstellungen, Abschreibungen und vieles mehr.
Was für Sie in Frage kommen kann und was sowohl wirtschaftlich wie auch Ihren persönlichen Interessen entgegenkommt, erörtern wir gerne im persönlichen Gespräch und erstellen daraus individuelle und sinnvolle Zukunftspläne
Im Steuerrecht, anders als im Strafrecht, kann Reue oftmals zu einer Anerkennung durch den Gesetzgeber bzw. die Finanzbehörden führen.
Selbstanzeigen führen bei den Betroffenen im Vorfeld meist zu einem negativem Gefühl mit unkalkulierbarem Ausgang. Der Weg der Selbstanzeige ist oftmals nicht nur der sinnvollste, sondern auch der einzig gangbare. Wir beraten und begleiten Sie dabei professionell und zuverlässig.
- Analyse der Ist-Situation
- Steuerrechtliche Beratung
- Erstellung eines Strategieplans
- Kontaktaufnahme mit den Behörden
- Etwaige Verhandlungen mit den Behörden
- Bindeglied zwischen Ihnen und allen Beteiligten
Verstöße gegen das Steuerrecht können im schlimmsten Fall in einem Steuerstrafverfahren münden.
Als Steuerberater sehen wir unsere Aufgabe darin, Sie auch in dieser Situation zu unterstützen. Oftmals kann durch professionelle Vorgehensweise das Verfahren relativ reibungslos eingestellt bzw. beendet werden. Selbstverständlich kooperieren wir im Rahmen des Strafverfahrens mit erfahrenen Anwälten.
Ebenso wie in allen anderen Bereichen unserer Beratungsdienstleistungen setzen wir all unsere Erfahrung und unser Wissen ein.
Wichtig ist neben der Diskretion auch Vertrauen und vor allem eine schnelle Reaktion. Zögern Sie deshalb nicht uns zu kontaktieren!
Betriebsprüfungen werden durch ihr zuständiges Finanzamt eingeleitet – dies kann aufgrund besonderer wirtschaftlicher Ereignisse, Unstimmigkeiten in Steuererklärungen oder Bilanzen aber auch ohne jeglichen ersichtlichen Grund erfolgen. Grundsätzlich ist eine Betriebsprüfung kein Grund zur Beunruhigung! Betriebsprüfungen gehören zu normalen Vorgängen im unternehmerischen Leben und stellen nichts Außergewöhnliches dar.
Eine ordnungsgemäße Buchführung und Archivierung Ihrer Geschäftsunterlagen erleichtert derartige Prüfungen erheblich bzw. macht solche erst reibungslos möglich. Da Betriebsprüfungen nur in den seltensten Fällen unangekündigt erfolgen, prüfen wir gerne im Vorfeld Ihre Unterlagen und, falls notwendig, bereiten diese zusammen mit Ihnen auf.
Wir als Brenner & Brandstetter unterstützen Sie in jedem Schritt einer Betriebsprüfung und begleiten Sie. Oftmals können im Vorfeld sogar Unterlagen bei den Behörden eingereicht werden und Steuerprüfungen so schon abgeschlossen werden, bevor Sie die prüfende Person zu Gesicht bekommen.
Ebenso wie Sie als Steuerzahler Pflichten haben, stehen Ihnen auch Rechte zu. Konkret bedeutet dies, Sie können gegen Entscheidungen der Finanzbehörden Einspruch bzw. Rechtsbehelf einlegen und vor dem zuständigen Finanzgericht Klage einreichen. Dort bekommen alle Beteiligten das Recht, sich zu äußern und Stellung zu nehmen.
In wie weit ein Einspruch bzw. eine Klage sinnvoll bzw. erfolgsversprechend ist, klären wir zusammen mit Ihnen im Vorfeld ab.
Wir als Brenner & Brandstetter unterstützen Sie in jedem Schritt. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, empfehlen wir immer das persönliche Gespräch. Gerne vereinbaren wir hierzu mit Ihnen einen Termin.
Da das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist, einem stetigen Wandel unterliegt und z.T. Interpretationsspielraum lässt, ist es für wirtschaftliche Entscheidungen oftmals unabdingbar eine sogenannte verbindliche Auskunft einzuholen.
Eine Verbindliche Auskunft ist hierfür ein Werkzeug, um eben jene Planungssicherheit zu gewährleisten. Dies bedeutet, es wird eine offizielle Anfrage zu einem spezifischen Thema an die zuständige Finanzbehörde gestellt. Hierbei ist zu beachten, dass derartige Auskünfte ausschließlich für zukünftige Ereignisse eingeholt werden können. Auch muss eine rechtliche Unsicherheit und eine erhebliche steuerliche Auswirkung vorliegen, um einen Antrag zu stellen.
Wir beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeiten einer Verbindlichen Auskunft und setzten diese für Sie um. Auch hier gilt, jeder Antrag muss individuell und auf Ihre Situation abgestimmt erstellt werden.
Da Investitionen in Immobilien aber meist einen größeren finanziellen Aufwand bedeuten sollten diese vorab auch in steuerlicher Hinsicht überprüft werden.
Rund um Immobilien können wir Ihnen insbesondere die folgenden Beratungsdienst- leitungen anbieten:
- Finanzierungsberatung und Liquiditätsplanung
- Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen (Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile).
- Auswirkungen im Zusammenhang mit der Grunderwerbssteuer und Vermeidungsstrategien.
- Sanierung und Denkmalschutz – Zusätzlicher Aufwand durch die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden sowie Gebäuden in Sanierungsgebieten wird steuerlich begünstigt.
- Vermeidung der „Spekulationssteuer“.